Hauptversorgung fürs OG unter Badewanne

Diskutiere Hauptversorgung fürs OG unter Badewanne im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, ich habe eine Frage an die Elektrik-Experten. Letzte Woche hat der Elektriker in unserem Neubau die Stromverkabelung...

  1. Phoebe

    Phoebe

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    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage an die Elektrik-Experten.

    Letzte Woche hat der Elektriker in unserem Neubau die Stromverkabelung verlegt. Uns ist am Wochenende aufgefallen, dass ausgerechnet unter der Badewanne die Hauptversorgung für das OG herläuft - also ein dicker Batzen Kabel, der unter der Wanne verlegt ist und von dort in den Hauptverteiler im HWR, der sich unter dem Bad befindet läuft.

    Heute habe ich den Elektriker darauf angesprochen. Er meinte dann, dass wäre gar kein Problem weil ja noch ein Mörtelbett oder Estrich über die Kabel kommt. Dann wäre das völlig in Ordnung.

    Daraufhin habe ich den Bauleiter angerufen und ihn gefragt ob unter der Badewanne ein Mörtelbett oder Estrich vorgesehen ist - ist es nicht. Macht ja auch keinen Sinn, das habe ich mir vorher schon gedacht.


    Nun bin ich etwas ratlos und ziemlich skeptisch. Ich habe mich dann vorhin mal ein wenig in die VDE 0100 Teil 701 eingelesen. Dort steht etwas davon, dass der Bereich unter der Badewanne in den Schutzbereich 1 fällt (bei gemauerten Wannen). Das bedeutet, so wie ich es verstanden habe, dass in diesem Bereich keine Kabel liegen dürfen, die für die Versorgung anderer Räume da sind.

    Wie sehen das die Experten?

    Viele Grüße

    Phoebe
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Das sehe ich auch so.

    Mag sein, daß ich jetzt auf dem falschen Dampfer bin, aber früher war dieser Bereich nicht definiert. Das hat sich aber geändert.

    Gruß
    Ralf
     
  3. Jonny

    Jonny

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    Dito,
    mit Estrich könnte man es anders sehen. (6cm usw.)

    Und Ralf hat recht, früher war dieser bereich nicht geregelt.

    Grüsse
    Jonny
     
  4. Sachse

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    Die Badewanne und der Raum unter der Badewanne gehören zum Bereiche 1 und da sind nur bestimmte elektrische Betriebsmittel und deren Zuleitung erlaubt aber sicher keine Zuleitungen für andere Räume. Das gilt auch für das gesamte Bad.
    Ich zitiere dazu mal etwas aus dem Buch Elektroinstallationstechnik (aktuelle Ausgabe)
    Zitat: "Auf- und Unterputzinstallation von Leitungen und Kabeln ist nur für im Baderaum erforderliche Installationsgeräte und Verbrauchsmittel zulässig."

    Ich würde Dir Empfehlen auf einen Umbau der Anlage zu bestehen.

    Liegen die Kabel wenigstens im schwarzen Schutzrohr?
     
  5. #5 Distler, 25.03.2008
    Distler

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    Ich behaupte abweichend,

    dass es nach DIN VDE 0100-701 zulässig ist, wenn die betroffenen Stromkreise entweder
    • PELV,
    • SELV oder
    • Schutztrennung sind
    • oder über einen FI <= 30 mA laufen und einen Schutzleiter enthalten

    denn dann darf die Rest-Wand/Estrichdicke < 6 cm sein. 0 cm ist auch < 6cm.

    Das heißt nicht, dass es mir gefällt.

    siehe auch: http://www.elektrogemeinschaft-halle.de/Vortrag/DIN-VDE0100-701.pdf

    Gruß Distler
     
  6. R.B.

    R.B.

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    SELV o. PELV ist bei einer Hauptversorgung für´s OG wohl abwegig, aber die Sache mit dem RCD könnte passen.

    Gruß
    Ralf
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 26.03.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Dann aber bitte Nennlaststrom des RCD und Vorsicherung prüfen :smoke

    MfG
     
  8. R.B.

    R.B.

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    Kein Problem. Wenn´s bilig werden soll, wird heute doch sowieso gleich nach dem Zähler ein dicker RCD verbaut und da hängt alles drauf. :mauer

    Dann in jedem Zimmer eine Taschenlampe deponiert, damit man nicht im Dunkeln steht wenn der RCD auslöst. :biggthumpup:

    Gruß
    Ralf
     
  9. Phoebe

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    Vielen Dank schonmal für eure Meinungen.

    In der DIN 0100 Teil 701 ist im Kapitel 7 "Kabel- und Leitungsanlagen" nur davon die Rede, dass in WÄNDEN Kabel nicht verlegt werden dürfen die für die Versorgung von elektrischen Betriebsmittel in anderen Raumen dienen. Desweiteren beziehen sich auch die mindestens 6 cm Putzdicke auf die WÄNDE.

    Gelten diese Angaben nun auch für den Boden . Oder gelten hierfür andere Vorschriften???

    Ich blicke da nicht durch und wundere mich ein wenig, dass das nicht genauer geregelt ist. Oder verstehe ich es einfach nur nicht?

    Gruß

    Phoebe
     
  10. R.B.

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    Soweit mir bekannt, werden die 6cm auch für den Boden herangezogen, auch wenn im Teil 701 nicht eindeutig so aufgeführt.

    Mir ist keine Regelung bekannt die dem widersprechen würde.

    Gruß
    Ralf
     
  11. Julius

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    Also wird es eine Definitionsfrage (ach, wie ich diese schlampig gestrickten, neuzeitlichen Normen liebe...):

    Es läuft auf die Frage hinaus, ob sich diese Leitungen im Bereich 1 befinden (dann wären sie klar unzulässig) oder im Boden darunter (dann wären sie zulässig, wenn der FI-Schutz mit max. 30mA Bemessungsfehlerstrom gegeben wäre. Wobei ich mich allerdings frage, wie man sowas langfristig sicherstellen will! Denn irgendwann kommt einer, dem der eine FI in der HV nicht genügt. Er entfernt ihn und baut stattdessen mehrere FI in der UV ein. Und was ist dann???
    Akzeptabel eigentlich nur, wenn von Anfang an ein selektiver FI am Beginn der Hauptleitung eingebaut würde und mindestens ein weiterer in der davon gespeisten UV.

    Fazit:
    Ohne Estrich unzulässig.
    Mit Estrich (der aber ME nicht nur die Leitungen bedecken dürfte, sondern vollflächig das Niveau unter der Wanne anheben müßte) fragwürdig.
     
  12. Phoebe

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    Für mich ist es keine Definitionsfrage.

    Da ich totaler Laie auf dem Gebiet bin möchte ich wissen ob das ganze so erlaubt ist oder nicht. Und ich möchte wissen, ob das eine Gefahrenquelle darstellt oder nicht. :confused:

    Gruß

    Phoebe
     
  13. R.B.

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    Ich denke jetzt müssen wir doch zuerst einmal klären, wie die Leitung genau verlegt wurde. AUF dem Estrich (dann Bereich 1) oder UNTER dem Estrich (dann kein Bereich 1, da Einbau < OKFF).

    Gruß
    Ralf
     
  14. Julius

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    Hattest Du nicht nach UNSERER Auffassung gefragt...?

    Du kannst ja noch nichtmal sagen, wie Dein "so" nun genau aussieht! :motz

    Ich habs doch deutlich dargestellt, sollte auch für Laien verständlich sein:

    - OHNE Estrich - unzulässig
    - Mit Estrich/Mörtelbett, aber OHNE vorgeschalteten FI - unzulässig
    - Mit Estrich/Mörtelbett und MIT vorgeschaltetem, geeignetem FI - kommt drauf an, wie dieses ausgeführt ist (WO verläuft die untere Grenze des Bereichs 1 ???)

    Potentiell gefährlich bleibt es so oder so. Auch mit Mörtelbett.


    Wenn Du es verlangst, wird das sicherlich geändert werden können.
    Bleibt nur die unbedeutende Frage, wer das dann bezahlt... :angel:
     
  15. Phoebe

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    Also nochmal kurz zur Verdeutlichung:

    Neubau- gerade Rohbauphase beendet - der Elektriker hat letzte Woche die Leitungen verlegt. Die Leitungen liegen auf Beton. Das wird auch so bleiben. Es ist kein Mörtelbett oder Estrich vorgesehen unter dem sie verschwinden werden. Dort wo die Leitungen liegen wird der Schutzbereich 1 sein, da sie, wenn die Badewanne gemauert ist, direkt unter der Wanne liegen.


    Gruß

    Phoebe
     
  16. R.B.

    R.B.

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    Wenn sich doch unter dem Bad der HWR befindet, warum verlegt er die Leitung nicht dort im HWR unter der Decke?
    Dann erübrigt sich doch jegliche Diskussion.

    Gruß
    Ralf
     
  17. Julius

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    Sie hat sich ja schon erübrigt:
    In der ausgeführten (und offenbar auch vorgesehenen, von geplant will ich hier besser nicht reden...) Form ist diese Installation gefährlich und eindeutig unzulässig (VDE-widrig).

    Wie ist denn das Rechtsverhältnis von Dir zum Eli? Bist Du selbst Bauherr (direkter Auftrag)? Oder geht es über nen Bauträger etc.?
     
  18. Phoebe

    Phoebe

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    Es geht über ein Generalunternehmen
     
  19. Sachse

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    Dann würde ich das dem GU schnell Anzeigen. Zulässig ist es in keinem Fall und wäre es wohl auchnicht wenn Estrich darüber kommen würde.
     
  20. R.B.

    R.B.

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